Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.07.2025
Sonstiges
05.06.2025
Sonstiges
05.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.06.2025
Sonstiges
19.12.2024
Sonstiges
20.05.2021
Sonstiges
12.10.2020
Eröffnungen
15.07.2020
Sicherungsmaßnahmen
27.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.12.2018
Neueintragungen